Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist auf die Rechtsgebiete Familienrecht, Erbrecht und Mediation spezialisiert.
Wir haben unsere Schwerpunkte bewusst auf Bereiche, die die Familie im engeren Sinne betreffen, gesetzt, um eine kompetente und verlässliche Beratung und Vertretung in diesem komplexen Gebiet zu garantieren.
So begleiten und beraten wir Sie ab dem Zeitpunkt, in dem Sie sich möglicherweise von ihrem Partner oder Partnerin trennen wollen und später bei der Ehescheidung. Hierbei sind mögliche Themen, bei den Sie Beratung bedürfen, der Unterhalt bei Ehegatten und Kinder, das Umgangs- und Sorgerecht, der Versorgungsausgleich sowie der Zugewinnausgleich und die Vermögensauseinandersetzung, wozu auch die Auseinandersetzung gemeinsamer Immobilien, sofern erforderlich auch durch Teilungsversteigerung, gehört. Weitere Themen können Adoptionen, Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsfeststellungen sein. Im Rahmen einer außergerichtlich herbeigeführte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung kann für alle Seiten eine zeitnahe Lösung erreicht werden, um langwierige und belastende Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dies gilt genauso für die nichteheliche Partnerschaft, da auch hier u.a. Unterhaltsansprüche, sowie gemeinsames Vermögen entstanden sein können.
Sollten Sie es wünschen, bieten wir zudem eine Mediation durch Frau Rechtsanwältin Lindemann an. Mit Hilfe der Mediation als Vermittlungsverfahren können Sie mögliche Konflikte, die bei einer Trennung und Scheidung oder in anderen Lebenslagen entstehen, beilegen, indem Sie gemeinsam eine Lösung mit Hilfe von Frau Rechtsanwältin Lindemann als unparteiische Dritte erarbeiten.
Im Bereich des Erbrechtes vertritt Sie Frau Rechtsanwältin Eichbaum-Morgenstern. So werden Sie bei der Erstellung eines Testaments beraten, jedoch genauso werden Sie bei einer möglichen Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft sowie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Erbansprüchen und Pflichtteilsansprüchen unterstützt. So sind im Zuge dessen häufig Verzeichnisse eines Nachlasses zu erstellen oder auch diese und die dort aufgeführten Werte zu prüfen. Denn die Ermittlung des Wertes des Nachlasses ist in aller Regel der Grundstein für die Berechnung möglicher Erb-/ Pflichtteilsansprüche. Dabei wird immer versucht, außergerichtlich eine Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Auch in weiteren Rechtsgebieten begleiten und unterstützen wir unsere Mandanten gern mit unserer langjährigen Erfahrung. Dies gilt insbesondere für die Bereiche des Betreuungsrechts, des Miet- und Verkehrsrechts und sonstiges Zivilrecht.
Sie erhalten grundsätzlich eine umfassende Beratung und werden bis Mandatsende begleitet. Unser Ziel und Wunsch sind zufriedene Mandanten. Vorausschauend beraten wir Sie über Ihre Rechte und planen Strategien. Gemeinsam im Team mit Ihnen finden wir Lösungen und treffen Entscheidungen.
Persönlich sind wir für Sie da. Engagiert setzen wir uns für Ihr Recht ein.